Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-07, 20 U 186/05

20 U 186/05Obergericht07.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 186/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-07

Aktenzeichen: 20 U 186/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0407.20U186.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09. August 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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