Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-05, 3 W 22/06

3 W 22/06Obergericht05.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 W 22/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-04-05

Aktenzeichen: 3 W 22/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0405.3W22.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen der Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner aufgegeben, es zu unterlassen, in den städtischen Bühnen das Stück "Ehrensache" des Autors Lutz Hübner aufzuführen.

Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ord-nungshaft bis zu 2 Jahren angedroht.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens bei einem Gegenstandswert von 12.000,-- €.

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