3 W 22/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-05, 3 W 22/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 W 22/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-05
Aktenzeichen: 3 W 22/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0405.3W22.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Im Wege der einstweiligen Verfügung - wegen der Eilbedürftigkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner aufgegeben, es zu unterlassen, in den städtischen Bühnen das Stück "Ehrensache" des Autors Lutz Hübner aufzuführen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ord-nungshaft bis zu 2 Jahren angedroht.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens bei einem Gegenstandswert von 12.000,-- €.
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