Oberlandesgericht Hamm, 2006-04-03, 13 U 184/05

13 U 184/05Obergericht03.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 184/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-03

Aktenzeichen: 13 U 184/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0403.13U184.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.10.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision des Beklagten gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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