4 UF 294/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 4 UF 294/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 4 UF 294/05
4 UF 294/05Obergericht23.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 294/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-23
Aktenzeichen: 4 UF 294/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.4UF294.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird das am 19. 10. 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund im Ausspruch über das Sorgerecht (Nr. 2 des Urteilstenors) teilweise abgeändert.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder T, geboren am 20. 4. 1995, und T2, geboren am 17. 9. 2001, wird auf die Kindesmutter übertragen.
Ferner wird der Kindesmutter als Teilbereich der elterlichen Sorge die Entscheidung über den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch die gemeinsame Tochter T übertragen.
Im Übrigen bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Kindeseltern; die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben; wegen der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil.
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