3 Ws 586/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 3 Ws 586/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 3 Ws 586/05
3 Ws 586/05Obergericht23.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 586/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-23
Aktenzeichen: 3 Ws 586/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.3WS586.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Essen vom 17. August 2005 wird aufgehoben.
Die Pflichtverteidigervergütung wird festgesetzt auf weitere 315,52 €.
Die weitergehende Beschwerde und die Anschlussbeschwerde des Vertreters der Staatskasse werden als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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