Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 3 Ws 586/05

3 Ws 586/05Obergericht23.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 586/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-23

Aktenzeichen: 3 Ws 586/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.3WS586.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Essen vom 17. August 2005 wird aufgehoben.

Die Pflichtverteidigervergütung wird festgesetzt auf weitere 315,52 €.

Die weitergehende Beschwerde und die Anschlussbeschwerde des Vertreters der Staatskasse werden als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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