15 W 434/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 15 W 434/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 15 W 434/05
15 W 434/05Obergericht23.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 434/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-23
Aktenzeichen: 15 W 434/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.15W434.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) ent-standenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
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