Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-23, 15 W 434/05

15 W 434/05Obergericht23.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 434/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-23

Aktenzeichen: 15 W 434/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0323.15W434.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) ent-standenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

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