Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-22, 30 U 177/05

30 U 177/05Obergericht22.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 177/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-22

Aktenzeichen: 30 U 177/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0322.30U177.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.10.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages.

Die Revision wird zugelassen.

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