Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-21, 3 Ws 102/06

3 Ws 102/06Obergericht21.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 102/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-21

Aktenzeichen: 3 Ws 102/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0321.3WS102.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als die der Angeschuldigten in dem Verfahren 6 Js 74/02 StA Bielefeld/1 KLs St 1/05 I

LG Bielefeld entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt werden.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Angeschuldigte; jedoch wird die Beschwerdegebühr auf die Hälfte ermäßigt. In dieser Höhe trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.

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