Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-21, 26 U 123/05

26 U 123/05Obergericht21.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 123/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-21

Aktenzeichen: 26 U 123/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0321.26U123.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.07.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in zu vollstreckender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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