26 U 123/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-21, 26 U 123/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-21, 26 U 123/05
26 U 123/05Obergericht21.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 123/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-21
Aktenzeichen: 26 U 123/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0321.26U123.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.07.2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in zu vollstreckender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.