Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-17, 19 U 119/05

19 U 119/05Obergericht17.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 119/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-17

Aktenzeichen: 19 U 119/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0317.19U119.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Juni 2005 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die Kosten erster Instanz tragen die Klägerin zu 19/20 und der Beklagte zu 1/20.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen jeweils die Vollstreckung abwenden durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.