Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-16, 27 W 11/06

27 W 11/06Obergericht16.03.2006

Regest

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird unterbrochen, wenn über das Vermögen derjenigen Partei, die die Prozesskostenhilfe beantragt hat, nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 11/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-16

Aktenzeichen: 27 W 11/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0316.27W11.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: §§ 118, 240 ZPO

Leitsätze

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird unterbrochen, wenn über das Vermögen derjenigen Partei, die die Prozesskostenhilfe beantragt hat, nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Einzelrich-ters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 24.01.2006 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung nach Beendigung der Verfahrensun-terbrechung an das Landgericht zurückverwiesen.

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