10 U 83/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-16, 10 U 83/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 83/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-16
Aktenzeichen: 10 U 83/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0316.10U83.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09. Juni 2005 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschluss- und die Hilfsanschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers; diese trägt der Streithelfer selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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