11 WF 47/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-15, 11 WF 47/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-15, 11 WF 47/06
11 WF 47/06Obergericht15.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 47/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-15
Aktenzeichen: 11 WF 47/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0315.11WF47.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 24.01.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts Unna vom 05.01.2006 teilweise abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin C aus V Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Stufenklage mit der Maßgabe bewilligt, dass Ansprüche auf Trennungsunterhalt gemäß Ziffer 3) des Antrags erst ab dem 01.07.2006 geltend gemacht werden können.
Sie hat auf die Prozesskosten ab dem 01.04.2006 monatliche Raten von 30,-- € zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
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