15 W 127/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-14, 15 W 127/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-14, 15 W 127/05
15 W 127/05Obergericht14.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 127/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-14
Aktenzeichen: 15 W 127/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0314.15W127.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 14.01.2004 werden zu den Verfahrensgegenständen Beurkundung des Vaters des Kindes und dessen von ihm abgeleiteten Familiennamen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.
Dem Beteiligten zu 2) wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I bewilligt.
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