Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-14, 15 W 127/05

15 W 127/05Obergericht14.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 127/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-14

Aktenzeichen: 15 W 127/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0314.15W127.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 14.01.2004 werden zu den Verfahrensgegenständen Beurkundung des Vaters des Kindes und dessen von ihm abgeleiteten Familiennamen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 3.000 € festgesetzt.

Dem Beteiligten zu 2) wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I bewilligt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.