Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-13, 4 UF 35/06

4 UF 35/06Obergericht13.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 35/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-13

Aktenzeichen: 4 UF 35/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0313.4UF35.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Familiensenat

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 20. Januar 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 29. November 2005 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Anordnung einer Vormundschaft an das Amtsgericht zurückverwiesen.

  2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

  3. Der Betroffenen wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus E für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.

  4. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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