4 UF 35/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-13, 4 UF 35/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 35/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-13
Aktenzeichen: 4 UF 35/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0313.4UF35.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Familiensenat
Tenor
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Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 20. Januar 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 29. November 2005 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Anordnung einer Vormundschaft an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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Der Betroffenen wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus E für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
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Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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