Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-13, 15 W 469/05

15 W 469/05Obergericht13.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 469/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-13

Aktenzeichen: 15 W 469/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0313.15W469.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens dritter Instanz.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 900,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.