6 UF 73/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-09, 6 UF 73/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 73/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 6 UF 73/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0309.6UF73.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Februar 2005 verkündete
Urteil des Amtsgerichts — Familiengericht — Detmold unter Zurückweisung des
Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:
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für die Monate Oktober 2004 bis Dezember 2004 monatlich 335,- €;
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für den Monat Januar 2005 = 75,- €;
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für die Monate Februar bis Juni 2005 monatlich 239,- €;
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ab dem Monat Juli 2005 fortlaufend in Höhe von monatlich 170,- €.
Die Beträge sind bzw. waren jeweils monatlich im voraus bis zum 3. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und ab ihrer jeweiligen Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.
Hinsichtlich der kosten für das Verfahren in 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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