Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-09, 6 UF 73/05

6 UF 73/05Obergericht09.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 73/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 6 UF 73/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0309.6UF73.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. Februar 2005 verkündete

Urteil des Amtsgerichts — Familiengericht — Detmold unter Zurückweisung des

Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:

  • für die Monate Oktober 2004 bis Dezember 2004 monatlich 335,- €;

  • für den Monat Januar 2005 = 75,- €;

  • für die Monate Februar bis Juni 2005 monatlich 239,- €;

  • ab dem Monat Juli 2005 fortlaufend in Höhe von monatlich 170,- €.

Die Beträge sind bzw. waren jeweils monatlich im voraus bis zum 3. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und ab ihrer jeweiligen Fälligkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.

Hinsichtlich der kosten für das Verfahren in 1. Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Amtsgerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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