6 U 62/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-09, 6 U 62/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 62/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 6 U 62/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0309.6U62.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Februar 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung dieses Rechtsmittels im Übrigen - das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2004 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 200,00 Euro ab dem 30.01.2004 monatlich im Voraus jeweils bis zum ersten Werktag des Monats zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 12.07.2002 auf dem Gelände der Firma I in N zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 20 % und die Beklagten 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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