Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-09, 21 U 103/05

21 U 103/05Obergericht09.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 103/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-09

Aktenzeichen: 21 U 103/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0309.21U103.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.04.2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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