3 Ws 583/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-07, 3 Ws 583/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-07, 3 Ws 583/05
3 Ws 583/05Obergericht07.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 583/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-07
Aktenzeichen: 3 Ws 583/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0307.3WS583.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen vom 02.06.2005 wird dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des gerichtlich bestellten Verteidigers und Beschwerdeführers auf 2.527,- € festgesetzt wird.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG).
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