Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-07, 3 Ws 583/05

3 Ws 583/05Obergericht07.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 583/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-07

Aktenzeichen: 3 Ws 583/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0307.3WS583.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen vom 02.06.2005 wird dahingehend abgeändert, dass die Vergütung des gerichtlich bestellten Verteidigers und Beschwerdeführers auf 2.527,- € festgesetzt wird.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 56 Abs. 2 S. 2 RVG).

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