Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-03, 11 UF 235/05

11 UF 235/05Obergericht03.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 235/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-03

Aktenzeichen: 11 UF 235/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0303.11UF235.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird das am 19. September 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Unna im Ausspruch zu Ziffer II. des Tenors (Versorgungsausgleich) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- € festgesetzt.

Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt X in I Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.