6 U 134/04•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-02, 6 U 134/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 134/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 6 U 134/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0302.6U134.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Insolvenzfeststellungsklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Insolvenzfeststellungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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