18 U 50/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-02, 18 U 50/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 50/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-02
Aktenzeichen: 18 U 50/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0302.18U50.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Dezember 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheiten können durch unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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