Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-02, 18 U 127/05

18 U 127/05Obergericht02.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 127/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-02

Aktenzeichen: 18 U 127/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0302.18U127.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 06. April 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung zu je 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Kläger in Höhe von 41.322,85 €; die Revision wird zugelassen.

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