3 U 250/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-03-01, 3 U 250/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 250/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 3 U 250/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0301.3U250.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.10.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird durch einstimmigen Senatsbeschiuss gemäß § 522 II ZPO zurückgewiesen.
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