2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-28, 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-28, 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06
2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06Obergericht28.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0228.2S.SBD.IX1UND14.0.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das Verfahren wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 958 EURO eine Pauschgebühr von 1.250 EURO (in Worten: eintausendzweihundertfünfzig EURO) bewilligt.
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