Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 4 Ss OWi 58/06

4 Ss OWi 58/06Obergericht24.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 58/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-24

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 58/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0224.4SS.OWI58.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 50,- € festgesetzt wird; die Anordnung des Fahrverbots entfällt.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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