4 Ss OWi 58/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 4 Ss OWi 58/06
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 4 Ss OWi 58/06
4 Ss OWi 58/06Obergericht24.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 58/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-24
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 58/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0224.4SS.OWI58.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 50,- € festgesetzt wird; die Anordnung des Fahrverbots entfällt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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