11 UF 134/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 11 UF 134/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 11 UF 134/05
11 UF 134/05Obergericht24.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 134/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-24
Aktenzeichen: 11 UF 134/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0224.11UF134.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. April 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 3.564,- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.