Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-24, 11 UF 134/05

11 UF 134/05Obergericht24.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 134/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-24

Aktenzeichen: 11 UF 134/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0224.11UF134.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. April 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 3.564,- €.

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