4 Ss 75/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-23, 4 Ss 75/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 75/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-23
Aktenzeichen: 4 Ss 75/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0223.4SS75.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).
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