Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-23, 22 U 46/05

22 U 46/05Obergericht23.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 46/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-23

Aktenzeichen: 22 U 46/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0223.22U46.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Januar 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.