3 UF 299/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-21, 3 UF 299/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-21, 3 UF 299/05
3 UF 299/05Obergericht21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 299/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-21
Aktenzeichen: 3 UF 299/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0221.3UF299.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 17.06.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne hinsichtlich des Ausspruchs zum nachehelichen Unterhalt abgeändert.
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskräft der Scheidung nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 385,--€ zu zahlen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; der weitergehende Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufung: 4.908,--€
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