Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-20, 18 U 40/05

18 U 40/05Obergericht20.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 40/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-20

Aktenzeichen: 18 U 40/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0220.18U40.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 17. Dezember 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund auf-gehoben, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 18.339,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz aus 17.556,97 Euro seit dem 01.01.2004 zu zahlen.

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wird für unzulässig erklärt.

Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung von Amts wegen an ein Ar-beitsgericht und auf den Hilfsantrag der Klägerin an das in Dortmund verwie-sen.

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