Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-17, 25 U 115/05

25 U 115/05Obergericht17.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 115/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-17

Aktenzeichen: 25 U 115/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0217.25U115.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Mai 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann Vollstreckungsmaßnahmen des Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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