4 UF 224/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 4 UF 224/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 4 UF 224/05
4 UF 224/05Obergericht16.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 224/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-16
Aktenzeichen: 4 UF 224/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0216.4UF224.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. 8. 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über sein Endvermögen zum 29. 2. 2004 durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses und durch Vorlage der zur Wertermittlung notwendigen Unterlagen Auskunft zu erteilen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Wegen der Stufen 2 und 3 der Stufenklage wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Dortmund zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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