Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 28 U 174/05

28 U 174/05Obergericht16.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 174/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-16

Aktenzeichen: 28 U 174/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0216.28U174.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. September verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.668,97 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. August 2005 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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