28 U 174/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 28 U 174/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 28 U 174/05
28 U 174/05Obergericht16.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 174/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-16
Aktenzeichen: 28 U 174/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0216.28U174.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. September verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.668,97 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunk-ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. August 2005 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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