Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-16, 28 U 173/05

28 U 173/05Obergericht16.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 173/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-16

Aktenzeichen: 28 U 173/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0216.28U173.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 30. September verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) 8.654,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 7. Mai 2005 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag von 7.508,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 7. Mai 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klageabgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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