8 WF 54/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-15, 8 WF 54/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 54/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: 8 WF 54/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0215.8WF54.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen-Buer vom 16.01.2006 wird abgeändert.
Wegen und in Höhe eines Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin in Höhe von 1.000.000,00 € (i.W. eine Millionen EURO) wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet.
Durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € (i.W. eine Millionen EURO) wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und die Antragsgegnerin berechtigt, die Aufhebung des Arrestes zu beantragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 350.000,00 € festgesetzt.
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