Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-15, 8 WF 54/06

8 WF 54/06Obergericht15.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 54/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-15

Aktenzeichen: 8 WF 54/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0215.8WF54.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen-Buer vom 16.01.2006 wird abgeändert.

Wegen und in Höhe eines Zugewinnausgleichsanspruchs des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin in Höhe von 1.000.000,00 € (i.W. eine Millionen EURO) wird der dingliche Arrest in das Vermögen der Antragsgegnerin angeordnet.

Durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 € (i.W. eine Millionen EURO) wird die Vollziehung des Arrestes gehemmt und die Antragsgegnerin berechtigt, die Aufhebung des Arrestes zu beantragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 350.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.