1 WF 2/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-14, 1 WF 2/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 2/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-14
Aktenzeichen: 1 WF 2/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0214.1WF2.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Dem Beklagten wird abändernd Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit er sich gegen die Zahlung von Trennungs- und Kindesunterhalt in Höhe von mehr als 260 DM monatlich für die Zeit von Oktober bis Dezember 2001, von mehr als 215 € monatlich für 2002, von mehr als 280 € monatlich für 2003, von mehr als 315 € monatlich für die Zeit von Januar 2004 bis Juni 2005 und von mehr als 265 € monatlich für die Zeit seit Juli 2005 wenden will.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die weiteren Entscheidungen im PKH-Verfahren werden auf das Amtsgericht übertragen.
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