11 U 29/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-10, 11 U 29/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 29/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-10
Aktenzeichen: 11 U 29/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0210.11U29.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. November 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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