Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-09, 21 U 70/05

21 U 70/05Obergericht09.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 70/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-09

Aktenzeichen: 21 U 70/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0209.21U70.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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