Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-08, 20 U 171/05

20 U 171/05Obergericht08.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 171/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-08

Aktenzeichen: 20 U 171/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0208.20U171.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. 07. 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß .die bedingungsgemäßen Leistungen (Rente und Betragsbefreiung) längstens bis zum 01.02.2009 zu erbringen sind.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

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