Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-07, 4 U 128/05

4 U 128/05Obergericht07.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 128/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-07

Aktenzeichen: 4 U 128/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0207.4U128.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 1. September 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- EUR abzuwenden, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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