8 U 46/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 8 U 46/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 46/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-01
Aktenzeichen: 8 U 46/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0201.8U46.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 14.01.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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