Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 8 U 46/05

8 U 46/05Obergericht01.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 46/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-01

Aktenzeichen: 8 U 46/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0201.8U46.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 14.01.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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