Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 20 U 212/05

20 U 212/05Obergericht01.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 212/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-01

Aktenzeichen: 20 U 212/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0201.20U212.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

1.)

Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren versagt.

2.)

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung besitzt, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senates erfordern.

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