Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 20 U 135/05

20 U 135/05Obergericht01.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 135/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-01

Aktenzeichen: 20 U 135/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0201.20U135.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.04.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.

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