10 UF 147/04•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 10 UF 147/04
Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-01, 10 UF 147/04
10 UF 147/04Obergericht01.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 147/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-01
Aktenzeichen: 10 UF 147/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0201.10UF147.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers vom 13.07.2004 gegen den Beschluss des Amts-gericht - Familiengericht - Witten vom 23.06.2004 wird zurückgewiesen.
Der Antrag der Antragsgegnerin vom 24.11.2004 auf Übertragung der alleinigen elterli-chen Sorge wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben; außergerichtliche Kosten wer-den nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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