2 WF 12/06•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-31, 2 WF 12/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 12/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 2 WF 12/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0131.2WF12.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 323 ZPO
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers und Klägers vom 05.01.2006 gegen die Be-schlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 22.12.2005 und 27.12.2005 wird zurückgewiesen.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 664,69 EUR (13 x 51,13 EUR).
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