22 U 146/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-30, 22 U 146/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-30, 22 U 146/05
22 U 146/05Obergericht30.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 146/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-30
Aktenzeichen: 22 U 146/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0130.22U146.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 18.07.2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.887,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2005 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz trägt die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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