20 U 89/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-25, 20 U 89/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 89/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-25
Aktenzeichen: 20 U 89/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0125.20U89.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 20.04.2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 93 % dem Kläger und zu 7 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringt.
Die Revision wird zugelassen.
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