1 Ss OWi 223/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-25, 1 Ss OWi 223/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-25, 1 Ss OWi 223/05
1 Ss OWi 223/05Obergericht25.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 223/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-25
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 223/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0125.1SS.OWI223.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Der Tenor des angefochtenen Urteils wird dahingehend ergänzt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens aber nach Ablauf von vier Monaten.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last.
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